Wer von Behörden etwas erfahren will, darf kein Kurzstreckenläufer sein. Man sollte sich auf einen Marathon einstellen, verbunden mit der Gefahr, das Ziel nicht zu erreichen.
Doch starten wir diese Anekdoten mit einem kleinen Literaturquiz. Kennen Sie Alois Hingerl? Oder Josef K.? Der eine erblickte 1911 das Licht der Welt, der andere ein Jahr später. Natürlich wären beide tot, wenn ihre Erlebnisse keine bleibenden Eindrücke hinterlassen hätten. So viel wird verraten: Der eine scheiterte an seiner Aufgabe mit anhaltenden Folgen für diejenigen, die seine Botschaft nicht erreicht. Der andere blieb in einem Labyrinth von Zuständigkeiten stecken und erfuhr nie, weshalb man sich für ihn so intensiv interessierte.
Unsere Geschichte endet aber nicht so trostlos. Sonst würde sie nicht vor Weihnachten erzählt.
Also. Die Stadt Ulm neigt dazu, vor allem dann etwas Neues zu unternehmen, wenn sie in einen gefüllten Fördertopf greifen kann. Innovativ kann man dies nicht nennen, aber verständlich. Oft gibt vor allem der Bund kein Geld, wenn er die Kommunen per Gesetz zu einer neuen Aufgabe verpflichtet.
Nun teilte das Bundeswirtschaftsministerium vor ein paar Jahren mit, es gebe einen Zuschuss für Kommunen, die sich ein Klimaschutzkonzept erstellen (lassen). Zwar hatte die Donaustadt bereits ein solches. Doch fast eine Dekade war seither vergangen. Zeit für etwas Aktuelles, beschlossen Stadtoberhaupt und Stadtparlament.
Doch jetzt muss es ein Vorreiter-Konzept sein: Statt 2045, das beschlossene Ziel des Bundes, soll die beantragende Kommune samt ihrer privaten Haushalte, ihrer Industrie-, Handels- und Gewerbeunternehmen bereits 2040 keine Treibhausgase mehr in die Atmosphäre blasen. Die Stadtverwaltung gibt sich noch ehrgeizigere Ziele: klimaneutral bis 2035. Vorreiter kommen eben früher ins Ziel.

Für den Bund als Geldgeber war egal, dass sich Gemeinderat und Stadt diese ehrgeizigeren Ziele bereits per Beschluss zu eigen gemacht hatten, der Landesregierung in Stuttgart folgend. Und ein Mitreiter im Südwesten kann bundesweit locker den Vorreiter spielen. Oder?
Dies zum Sachverhalt. Nun zu unserem Thema. Transparenz und Bürgernähe – dazu bekennen sich fast alle Behörden. Allerdings erklärte die Stadt Ulm in einer Vorlage für den Gemeinderat nur, dass sie für das neue Konzept 50 Prozent Zuschuss vom Bund erhält. Bravo. Aber 50 Prozent von wie viel? Da schweigt die Verwaltung vornehm.
Zum Glück teilte sie mit, dass die ZUG den Zuschuss gewährt. Bürokraten lieben Kürzel, ob sie sinnvoll sind oder nicht. Eine gemeinnützige GmbH vergibt die Fördermittel für das Bundeswirtschaftsministerium. Also E-Mail-Adresse gesucht und bei der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft=ZUG nachgefragt. Mit welcher Zuwendung hat sie denn die Donaustadt bedacht? Und wenn schon, gleich noch die Frage: Wie lauten denn die Fördervorgaben?
Die zuständige Person an der „Hotline“ der NKI (=Nationale Klimaschutz-Initiative) bei der ZUG bedankt sich genauso rasch wie artig für die Anfrage. Antwort: „Bitte wenden Sie sich an die Stadt Ulm, um genauere Informationen über das bewilligte Konzept zu bekommen.“ Für „allgemeine Infos“ weist eine fast zweizeilige Internet-Adresse den Weg. Dort finden sich auf zahllosen Tabellenseiten geförderte kommunale Projekte, abgeschlossene und aktuelle, mit Angaben zu Zuschüssen usw. Doch das Ulmer Vorreiterkonzept? Fehlanzeige. Was tun? Neue E-Mail und höflich bleiben: Vielen Dank für die Info. Auf Ihrer Internetseite leider nichts gefunden. Antwort: Wenden Sie sich an Ihre Stadt. Wieder E-Mail. Natürlich weiß ein Ulmer, dass er sich an seine Stadt wenden kann, will aber die Auskunft von denjenigen wissen, die den Zuschuss genehmigten. Ist dieses Ansinnen despektierlich? Um der Sache Nachdruck zu verleihen, fehlt jetzt der Verweis auf das IFG (=Informationsfreiheitsgesetz) nicht. Der Grundsatz in § 1: „Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.“ Die Ausnahmen davon, festgehalten in den folgenden Paragrafen, sind für unser Begehren nicht einschlägig, würden Juristen formulieren.
Doch die Antwort der ZUG: Keine Auskunft aus datenschutzrechtlichen Gründen. Wie bitte? Eine staatliche Ebene genießt persönlichen Datenschutz? Immerhin ein kleiner Zusatz, um ein Ausrasten des Fragestellers zu verhindern. „Ich wollte Sie nicht verärgern.“ Hat die Person aber. Mehr als zwei Wochen E-Mail-Austausch und munteres auf der Stelle treten, nervt einfach.
Was tun? Wenn Hänschen nicht mag, dann vielleicht Hans? Gedacht, getan. Referat Bürgerdialog heißt die zuständige Stelle im übergeordneten Bundeswirtschaftsministerium. Dann acht lange Tage keine Reaktion. Plötzlich hellt sich die Stimmung auf. Das „Team Bürgerdialog“ antwortet: Ziel des integrierten Vorreiterkonzepts sei, „die bestehende Klimaschutzstrategie der Stadt Ulm weiterzuentwickeln, zu präzisieren und ambitionierter auszurichten.“
Ei der Daus. Alle Fragen beantwortet. Auch: „Die bewilligte Zuwendung für das Vorhaben beträgt 54.475,00 Euro.“ Zum Schluss sogar Bedauern, dass „zunächst keine Auskunft erteilt wurde“. Erklärung: Die Stelle bei der ZUG sei noch nicht ausreichend geschult. Das werde nachgeholt. Na, geht doch!
Davon könnte sich das Bundesumweltministerium eine Scheibe abschneiden. Dort das gleiche Spiel mit Hans und Hänschen. Mitte Juni ging eine E-Mail an das Umweltbundesamt, unter anderem zuständig für das EU-ETS (=das europäische Emissionshandelssystem/T steht für trade). Frage: Wo sind die CO2-Emissionen deutscher Heizkraftwerke mit einer Leistung größer 20 Megawatt zu finden? Rasch kommt eine automatisierte Antwort. Das Wesentliche ist eine „Referenznummer“: 117835. Danach anhaltendes Schweigen. Drei Wochen später und mit Angabe der Nummer ein zweiter Versuch. Diesmal noch zwei Zusatzfragen: Gibt es bei Ihnen Expertise für Emissionen, die beim Verbrennen von Altholz in Biomasseheizkraftwerken entstehen? Und: Wenn ja, ändert sich etwas an den Emissionen, wenn ausschließlich mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz verbrannt wird?
Auslöser für die Anfrage: Die Fernwärme Ulm GmbH will sich das Verbrennen von 156 000 Tonnen mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz genehmigen lassen. Bis jetzt darf sie nur 7000 Tonnen dieses Materials verfeuern.
Eine Woche geht ins Land, zwei, drei, vier Wochen. Dann geht eine E-Mail an das übergeordnete Bundesumweltministerium mit Schilderung des Sachverhalts und erhaltener Nummer 117835. Knapp eine Woche später die Antwort des Referats Bewirtschaftung von Abfällen (T II 4): „Wir haben Ihre Anfrage an das UBA weitergeleitet und gehen davon aus, dass Sie von dort eine Antwort bekommen werden.“ UBA steht für Umweltbundesamt. Und diese E-Mail ziert statt einer Referenz- eine Ticketnummer: DP02-76511. Der Hinweis auf die Arbeitsbelastung in den Sommerferien fehlt nicht. Nur: Zweifel sind erlaubt, ob der dort zuständige Mensch meine E-Mail überhaupt gelesen hat?
Zum Ende dieses Jahres bleibt festzustellen: Die Antwort des UBA steht noch aus. Und jetzt ist Vorweihnachtszeit. Da hat bestimmt auch niemand Zeit, drei Fragen zu beantworten.
Gewiss haben findige Menschen inzwischen das Literaturrätsel gelöst. Alois Hingerl war der Dienstmann Nr. 172 am Münchner Hauptbahnhof. Ludwig Thoma hat den „Münchner im Himmel“ kreiert. Und das Ende der Geschichte ist bekannt. Er versackt am Biertresen und die bayerische Staatsregierung wartet in der Tat noch immer auf die göttlichen Eingebungen. Josef K., Bankangestellter, ist die tragische Hauptperson in Franz Kafkas Roman „Der Prozess“. Er überlebt seinen Irrgang durch den Bürokratendschungel nicht.

Doch unterkriegen? Geht nicht. Wir von LocalZero Ulm rutschen ins Jahr 2026 mit neuem Schwung und vergrößern und verfeinern unsere Projekte, um die Treibhausgasemissionen rasch zu reduzieren. Dies schont auf jeden Fall mittelfristig, bisweilen sogar unmittelbar unseren Geldbeutel. Es befreit uns zudem als Gesellschaft und Wirtschaft von Abhängigkeiten teurer und mitunter unzuverlässiger Rohstofflieferanten. Jammern über hohe Energiekosten bringt uns nicht voran, sie mit eigenen Mitteln auf Dauer und nachhaltig zu reduzieren schon.

